Behandlungen
Wir behandeln Patient*innen und Klient*innen aller gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen. Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten oder Fragen haben, melden Sie sich bitte telefonisch bei uns.
Alternativ können Sie uns auch eine E-Mail schreiben:
Verordnungen
Für die logopädische Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung, ein “Rezept”. Diese sollte nicht älter als 28 Tage sein. Wenden Sie sich an eine Fachärztin oder einen Facharzt, z.B. Hals-Nasen-Ohren-Ärztin/-Arzt oder Kinderärztin/-arzt, die Ihnen die Verordnung für logopädische Behandlungen ausstellen können.
Zuzahlungsbefreiungen
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind von Zuzahlungen befreit. Dies gilt ebenfalls für gesetzlich versicherte Patient*innen mit einer Zuzahlungsbefreiung ihrer Krankenkasse.